Anwaltsgebühren
Diese Gebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das einheitlich in der gesamten Bundesrepublik gilt und über die üblichen Suchmaschinen im Internet auffindbar ist. Die Höhe sehr vieler Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Beispiel:
Frau A möchte von Herrn B ein Darlehen über € 5.000,00 zurückfordern und dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Gegenstandswert beträgt also
€ 5.000,00. Einen Prozesskostenrechner finden Sie zum Beispiel über die Internetseite des Deutschen Anwaltvereins:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner
Gerichtsgebühren
Die Gerichtsgebühren erhält die Staatskasse, nicht die Anwaltskanzlei. Sie sind durch das Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt, das gleichfalls einheitlich in der gesamten Bundesrepublik gilt und über die üblichen Suchmaschinen im Internet auffindbar ist. Die Höhe sehr vieler Gebühren bestimmt sich auch hier nach dem Gegenstandswert (Streitwert).
Gerichtsentscheidungen
Sie suchen eine Gerichtsentscheidung (Beschluss, Urteil), über die Sie gehört oder gelesen haben?
Sehr viele Gerichte haben heute Internetseiten, auf denen Sie die Entscheidung nachlesen können. Das gilt insbesondere für die Bundesgerichte. Sie benötigen für die Suche das Datum oder das Aktenzeichen der Entscheidung. Ggfs. ist auch eine Suche nach Schlagworten möglich.
Bundesarbeitsgericht (BAG)
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidungen
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Bundesozialgericht
https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen